WEG-Verwaltung

Die Grundleistungen der WEG-Verwaltung sind gesetzlich geregelt und sichern Ihnen als Eigentümer eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu.
Ausschnittsweise die nachfolgenden Bereiche der WEG-Verwaltung:

Wirtschaftplan/Abrechnung
Eine übersichtliche Nebenkostenabrechnung sowie ein Wirtschaftsplan pro Wirtschaftjahr wird von uns erstellt – inkl. der Aufschlüsselung nach Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen. Dazu gehört auch die Erfassung des Wärmeverbrauchs, die Erstellung einer Jahresabrechnung und die Meldung der Kosten an das Serviceunternehmen.

Eigentümerversammlung
Sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung der Eigentümerversammlung werden von uns organisiert. Auch der Vorsitz wird vom Verwalter übernommen. Freuen Sie sich auf eine anspruchsvoll moderierte Versammlung mit modernster Technik! Selbstverändlich "können" wir auch Hybridversammlungen, d.h. die Online-Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung, die laut dem neuen WEmoG vorgesehen ist. 

Buchhaltung
Für jede Eigentümergemeinschaft wird eine übersichtlich und kaufmännisch ordnungsgemäße Buchführung erstellt. Alle damit verbundenen Punkte werden geregelt, inklusive der Mahnung säumiger Zahler aus der Eigentümergemeinschaft bis hin zur Beauftragung einen Rechtsanwaltes zur Betreibung fehlender Gelder.

Allgemeine Verwaltung
Der gesamte Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümer, Behörden, Handwerkern für gemeinschaftliche Belange wird über uns als Verwalter abgewickelt.

Technische Verwaltung
Wir führen technische Kontrollen zur Werterhaltung und Früherkennung mindestens einmal jährlich durch. Je nach Mängel werden Fachleute hinzugezogen oder eine Empfehlung an die Gemeinschaft ausgesprochen. Reparaturen werden veranlasst, je nach Notwendigkeit als Sofortmaßnahme im Rahmen eines Notfalles oder nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

Aber auch in dringenden, akuten Schadensfällen ist die WEG-Verwaltung zuständig und übernimmt die Koordination. Eventuelle Versicherungsschäden werden direkt an die Zuständigkeiten weiteregegeben.

Außerdem  werden sowohl die Schließanlagen verwaltet, als auch eine regelmäßige Prüfung und Wartung der technischen und Sicherheitseinrichtungen durch Fachpersonal veranlasst.